Im Akutfall besser schnell versorgt

UNIQA Akut-Versorgt – Ihre Zusatzleistung im Rahmen der UNIQA Krankenversicherung

Im Rahmen des Services „Akut-Versorgt“ garantiert UNIQA ihren Kund:innen sowohl abends als auch an Wochenenden und Feiertagen eine schnelle ambulante Versorgung bei plötzlichen Erkrankungen und akuten Beschwerden. Die Öffnungszeiten des Medical Center Rheintal als Akut-Versorgt Partner sind: Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr. 

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie leiden abends oder am Wochenende an schrecklichen Magenschmerzen. Auch nach einer Stunde bessert sich Ihr Zustand nicht. Ihnen ist übel und Sie bekommen Fieber. Was tun? Ihre Hausärztin hat keine Ordination und in der Ambulanz des Krankenhauses stundenlang warten, wollen Sie ebenfalls nicht. Hier greift UNIQA Akut-Versorgt– die Zusatzleistung im Rahmen der UNIQA Krankenversicherung.

Schnelle und zuverlässige medizinische Versorgung bei

  • Fieber, Übelkeit, Erbrechen 
  • Kreislaufproblemen
  • Akuten Blutdruckproblemen 
  • Starken Rückenschmerzen 
  • Harnwegsinfekten 
  • Verstauchungen, Prellungen
  • Bänderverletzungen, Blutergüssen, Knochenverletzungen 
  • Kleinen Platz- und Schnittwunden und weiteren Verletzungen


Wichtig: Bei lebensbedrohlichen oder schweren Krankheiten und/oder Verletzungen, die eine Notfallversorgung oder intensivmedizinische Betreuung erfordern, bitte immer sofort die Rettung unter 144 rufen!
Dies gilt zum Beispiel bei Herzinfarkten, Schlaganfällen, Schädelhirntraumata, Vergiftungen, akuter Atemnot, Bewusstlosigkeit, starken Blutungen, Zahnschmerzen und Corona-Verdachtsfällen u.v.m.  

Rasche Hilfe bei UNIQA Vertragspartnern 

Bei plötzlichen Erkrankungen, akuten Beschwerden oder unmittelbar nach einer Verletzung kontaktieren Sie das UNIQA Kundenservice unter +43 (0) 50 677-670. Sie fahren nach telefonischer Rücksprache gleich direkt zu einem Akut-Versorgt Partner in lhrer Nähe. 

Wissenswertes rund um Abrechnung und Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarzt Prinzip.