Wissenswertes rund um Abrechnung und Kostenerstattung

1Sie sind ausschließlich über die gesetzliche Sozialversicherung versichert und verfügen über keine private Krankenzusatzversicherung für ambulante Behandlungen?

So erhalten Sie die Kostenerstattung Ihrer Sozialversicherung:

  1. Rechnungen für Arzthonorar, Labor, Physiotherapien etc. kopieren, scannen oder fotografieren.
  2. Originalrechnungen mit der Bitte um Kostenersatz an die Sozialversicherung schicken. Sie können Ihre Rechnungen bei der Sozialversicherung auch online einreichen. (Wichtig: Legen Sie auch immer den entsprechenden Zahlungsnachweis bei!)
  3. Nach erfolgter Prüfung der Leistungspflicht durch die zuständige Sozialversicherung, werden Sie über die Refundierung schriftlich verständigt.

Hinweis: Bitte beachten Sie hier, dass nach Kostenerstattung der Sozialversicherung die verbleibende Rechnungsdifferenz als Selbstbehalt getragen werden muss.

2Sie sind gesetzlich sozialversichert und verfügen über eine private Krankenzusatzversicherung für ambulante Behandlungen? (gilt für Wahlärzte)

So erhalten Sie Ihre Kostenerstattung des Kassenanteils ihrer privaten Krankenversicherung:

  1. Rechnungen für Arzthonorar, Labor, Physiotherapien etc. kopieren, scannen oder fotografieren.
  2. Originalrechnungen mit der Bitte um Kostenersatz an die Sozialversicherung schicken. Sie können Ihre Rechnungen bei der Sozialversicherung auch online einreichen. (Wichtig: Legen Sie auch immer den entsprechenden Zahlungsnachweis bei!)
  3. Die Antwort der Sozialversicherung über den Kostenersatz gemeinsam mit der Rechnungskopie reichen Sie dann bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein.

Wichtig: Unbedingt zuerst bei der Sozialversicherung einreichen, damit Sie bis zu 100% der Kosten ersetzt bekommen.

3Was müssen Arztrechnungen beinhalten, damit es zu einer Kostenerstattung kommt?
  • Vor- und Zuname des:der Patienten:Patientin
  • Sozialversicherungsnummer
  • Datum der einzelnen Behandlungen
  • Ärztliche Diagnose
  • Genaue Angabe der ärztlichen Leistungen (z.B. EKG, Impfung etc.)
4Was müssen Rechnungen für bildgebende Diagnostik (z.B. MRT, CT) beinhalten, damit es zu einer Kostenerstattung kommt?
  • Vor- und Zuname des:der Patienten:Patientin
  • Sozialversicherungsnummer
  • Behandlungszeitraum
  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose
5Was ist beim Einreichen von Apothekenrechnungen zu beachten, damit es zu einer Kostenerstattung Ihres Privatversicherers kommt?
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des:der Patienten:Patientin
  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose
  • Jahreskostenaufstellungen Ihrer Apotheke reichen oft nicht aus, es werden die Einzelrechnungen benötigt
  • Vergewissern Sie sich am besten vorab anhand der Versicherungsbedingungen und im Produktinformationsblatt, ob Ihre private Versicherung die Kosten der jeweiligen Apothekenprodukte ersetzt.
6Was müssen Physiotherapierechnungen beinhalten, damit es zu einer Kostenerstattung kommt?
  • Vor- und Zuname des:der Patienten:Patientin
  • Sozialversicherungsnummer
  • Datum der einzelnen Behandlungen
  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose
7Sie sind Grenzgänger:in oder als Freiberufler:in im Opting-Out und daher ausschließlich bei einer privaten Krankenversicherung versichert?

Wenn Sie bei UNIQA versichert sind, dann benötigen wir lediglich Ihre Polizzennummer und das Ärztehonorar rechnen wir für Sie direkt mit der UNIQA ab. Es entsteht Ihnen keinerlei Aufwand und Sie können so unserer First-Class-Medizin absolut ohne Verwaltungstätigkeit in Anspruch nehmen.

Wichtig: Gültig für alle UNIQA Grenzgängertarife ohne Höchstsatz bei ambulanten ärztlichen Behandlungen. Bei Opting-Out-Versicherten wird der Zusatztarif mit 100% Deckung bei ambulanten Behandlungen vorausgesetzt. Das Medical Center Rheinteil übernimmt gerne für Sie die Leistungsprüfung!

8In allen anderen Fällen von privaten Versicherungskonstellationen ist für die Kostenerstattung wie folgt vorzugehen
  1. Rechnungen für Arzthonorar, Labor, Physiotherapien etc. kopieren, scannen oder fotografieren.
  2. Originalrechnungen mit der Bitte um Kostenersatz an die entsprechende Privatversicherung schicken. Die meisten Privatversicherungen bieten diesen Service meist auch online an. (Wichtig: Legen Sie auch immer den entsprechenden Zahlungsnachweis bei!)
  3. Nach erfolgter Prüfung der Leistungspflicht durch den zuständigen Versicherer, werden Sie über die entsprechende Refundierung schriftlich verständigt.

Hinweis: Je nach Tarif können Ihnen auch Selbstbehalte entstehen.

Gut zu wissen

Die Kosten, die Ihnen von Sozialversicherung und privater Krankenversicherung ersetzt werden, dürfen gemeinsam maximal 100% betragen. Wenn Sie Rechnungen zuerst Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen und bezahlt bekommen, dürfen Sie diese danach nicht mehr an die Sozialversicherung schicken. Die Originalrechnungen sollten Sie dann mindestens ein Jahr aufbewahren und bei Bedarf vorlegen.

Bitte nennen Sie bei jeder Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung Ihre Polizzennummer und geben Sie die versicherte Person an.

Vergewissern Sie sich, dass Sie beim privaten Krankenversicherer Ihre Kontodaten bekanntgegeben haben, damit eine korrekte Abrechnung stattfinden kann.

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